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Mit dem Bau der ersten Wohnungen wurde
1971 begonnen. Jede Wohneinheit ist so konzipiert, dass sie entweder von Einzelpersonen
oder von Paaren bewohnbar ist, und wird unmöbliert und ohne Geräte bereitgestellt,
mit Ausnahme von fest eingebauten Einrichtungen. Erhältlich sind komplett
neu gestaltete Wohneinheiten mit offener Raumgestaltung und modernisierter Küche,
Badezimmer und Platz für eine Waschmaschine sowie Wohneinheiten im alten
Stil, in denen notwendige Renovierungen vorgenommen worden sind (Malerarbeiten
und Ersatz des
Fußbodenbelags wie erforderlich).
In einigen Wohneinheiten kann durch Umbau ein zusätzliches
Wohn- oder Schlafzimmer geschaffen werden. Die Aufnahmekosten wurden unter Berücksichtigung
des gewählten Stils der Wohneinheiten festgelegt.
Jede Wohneinheit hat einen Vor- und Hintergarten, für
die der Bewohner verantwortlich ist. Auf Wunsch kann auch die Benutzung eines
erhöhten Gemüsegartens eingerichtet werden.
Zusätzlich zur Aufnahmegebühr ist ein Anteil der
Miete wöchentlich zu zahlen. Damit werden Kommunalabgaben, Gebäudeversicherung,
Wasser- und Abwassergebühren, Außenbeleuchtung zur Sicherheit und der
Erhalt der Gebäude und Gemeinschaftsflächen getragen. Je nach Verfügbarkeit
kann ein überdachter Fahrzeugstellplatz zu einen geringen Aufpreis angemietet
werden.
Für Kosten für Strom und Gas (nach Zählerlesung),
Telefon, Hausratsversicherung, inklusive eigener Möbel und Haushaltsgeräte
ist jeder Bewohner selbst verantwortlich. Personen, die die Eintrittskriterien
erfüllen, aber nicht über die finanziellen Mittel zur Aufnahme verfügen,
können beim Verwaltungskomitee eine Sonderbewilligung beantragen.
Bewohner der Wohneinheiten, die krank werden oder zeitweilig
nicht zur Selbstversorgung in der Lage sind, können sich mobile Mahlzeiten
kommen lassen und vom Haushaltshilfsdienst der Gemeinde Gebrauch machen bis sie
wieder genesen sind. Unter normalen Umständen sind preiswerte Mahlzeiten
über das Wohnheim zu beziehen.
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