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Mit dem Bau der ersten Wohnungen wurde 1971 begonnen. Jede Wohneinheit ist so konzipiert, dass sie entweder von Einzelpersonen oder von Paaren bewohnbar ist, und wird unmöbliert und ohne Geräte bereitgestellt, mit Ausnahme von fest eingebauten Einrichtungen. Erhältlich sind komplett neu gestaltete Wohneinheiten mit offener Raumgestaltung und modernisierter Küche, Badezimmer und Platz für eine Waschmaschine sowie Wohneinheiten im alten Stil, in denen notwendige Renovierungen vorgenommen worden sind (Malerarbeiten und Ersatz des
Fußbodenbelags wie erforderlich).

In einigen Wohneinheiten kann durch Umbau ein zusätzliches Wohn- oder Schlafzimmer geschaffen werden. Die Aufnahmekosten wurden unter Berücksichtigung des gewählten Stils der Wohneinheiten festgelegt.

Jede Wohneinheit hat einen Vor- und Hintergarten, für die der Bewohner verantwortlich ist. Auf Wunsch kann auch die Benutzung eines erhöhten Gemüsegartens eingerichtet werden.

Zusätzlich zur Aufnahmegebühr ist ein Anteil der Miete wöchentlich zu zahlen. Damit werden Kommunalabgaben, Gebäudeversicherung, Wasser- und Abwassergebühren, Außenbeleuchtung zur Sicherheit und der Erhalt der Gebäude und Gemeinschaftsflächen getragen. Je nach Verfügbarkeit kann ein überdachter Fahrzeugstellplatz zu einen geringen Aufpreis angemietet werden.

Für Kosten für Strom und Gas (nach Zählerlesung), Telefon, Hausratsversicherung, inklusive eigener Möbel und Haushaltsgeräte ist jeder Bewohner selbst verantwortlich. Personen, die die Eintrittskriterien erfüllen, aber nicht über die finanziellen Mittel zur Aufnahme verfügen, können beim Verwaltungskomitee eine Sonderbewilligung beantragen.

Bewohner der Wohneinheiten, die krank werden oder zeitweilig nicht zur Selbstversorgung in der Lage sind, können sich „mobile Mahlzeiten” kommen lassen und vom Haushaltshilfsdienst der Gemeinde Gebrauch machen bis sie wieder genesen sind. Unter normalen Umständen sind preiswerte Mahlzeiten über das Wohnheim zu beziehen.